Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals in der Personenbeförderung mit Bussen in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll. Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Rat erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches. Zu diesem Zweck ist ein geeigneter Qualifikationsnachweis zu erbringen.
Betroffen ist jede Person, die mind. eine Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1, D1E (Bus), C, CE, C1, C1E (LKW) besitzt und diese gewerblich nutzt.
Jeden Donnerstag findet eine Modulschulung von 08:30 - 16:30 Uhr statt. Die Termine und die jeweiligen Module können aus der Terminliste - Downloads - entnommen werden. Inhouse-Schulungen sind nach Absprache mit dem Bildungszentrum möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Teilnehmer begrenzt. (Näheres ist mit dem Bildungszentrum abzusprechen).
Für die Buchung der Termine bitten wir das Anmeldeformular zu nutzen. Danach erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Weiterbildung 1 (Kenntnisbereiche 3.3, 3.4):
Weiterbildung 2 (Kenntnisbereiche 1.2, 2.3, 3.1, 3.5):
Weiterbildung 3 (Kenntnisbereiche 2.1, 3.3, 3.4):
Weiterbildung 4 (Kenntnisbereiche 1.1, 1.2):
Weiterbildung 5 (Kenntnisbereiche 3.5):
Erste Maßnahmen am Unfallort
Niederrheinische Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft NIAG
Bildungszentrum
Rheinberger Str. 95a
47441 Moers
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